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Aufbewahrungspflicht in der Schweiz




In der Schweiz sind Privatpersonen nicht verpflichtet, Aufbewahrungsfristen für Dokumente einzuhalten. Im Falle eines Rechtsstreits lohnt es sich jedoch, wenn Sie die Dokumente vorlegen können.


Die allgemeine Verjährungsfrist für Forderungen beträgt zehn Jahre. Belege, Quittungen und Rechnungen sollten nicht vorschnell behandelt werden. Bis zum Ablauf der Verjährungsfrist sind Sie als Kunde verpflichtet, im Streitfall einen Zahlungsnachweis zu erbringen. Auch für den Fall eines Streits mit dem Finanzamt ist es sinnvoll, alle Steuerunterlagen zehn Jahre lang als Nachweis aufzubewahren.


Haus- und Wohnungseigentümer haben eine längere Aufbewahrungspflicht. Wenn der Verkauf einer Immobilie der Grundstücksgewinnsteuer unterliegt, müssen die Kosten der Investition, wie z.B. der Kaufpreis, die Baukosten oder die Investitionen mit Mehrwert, zum Zeitpunkt des Verkaufs aufgezeichnet werden. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, diese Unterlagen während der gesamten Dauer des Eigentums aufzubewahren. Es ist vorteilhaft, sie getrennt aufzubewahren.

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